AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RACE-CLINIC

Unsere Einbeziehungsvereinbarung steht hier zum Download.

§ 1 GeltungsbereichAGB-Button

Nachstehende Verkaufs und Handelsbedingungen gelten sowohl für den Besteller, Endkunden, nicht juristischen Personen und gegenüber Unternehmern bzw. Handelspartnern. Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, entgegenstehende Bedingungen des Bestellers, Käufers usw. sind gegenüber der Race-Clinic nur verbindlich, wenn diese die Geltungen ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Verkaufs und Handelsbedingungen gelten auch für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit dem Besteller und allen o.gen. Parteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebote und Vertragsabschlüsse

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, kann die Race-Clinic diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Telefonische, fernschriftliche, über das Internet getätigte, vermittelte oder mündliche Aufträge sind verbindlich, erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns die Race-Clinic. Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen bedarf zur Rechtswirksamkeit die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Race-Clinic. Mit der Erteilung des Auftrages unsererseits und der schriftlichen Auftragsbestätigung an Sie, werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich und in vollem Umfang Bestandteil des Vertrages. Der Besteller, Partner usw. ist an seine in jeder Art getätigte Bestellung vier Wochen gebunden, werden von uns telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge entgegengenommen, so trägt die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Diese Regelung gilt auch durch eine Teilerbringung unsererseits und nachfolgendem Auftragsentzug durch den Auftraggeber vor Auftragserfüllung von uns in vollem Umfang mit der Verpflichtung auf eine Teilerstattung an die Race-Clinic.

§ 3 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager der Race-Clinic inklusive der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und andere Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Wechselkurse, Material, Rohstoff, Vertriebskosten usw. für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen vorbehalten. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug auf das umseitig genannte Konto oder bei Abholung zu entrichten. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Diskont und Spesen sind sofort fällig. Die Race-Clinic haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere und Rechnungen. Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, ist die Race-Clinic berechtigt vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Wird durch genannte Umstände der Race-Clinic ein Liquiditätsmangel des Auftraggebers bekannt, dann sind wir als Auftragnehmer dazu berechtigt, alle offenen Forderungen aus dem zugrunde liegenden Geschäften sofort fällig zu machen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Ware oder erbrachten Arbeitsleistung zu fordern. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche wurden schriftlich anerkannt oder als rechtsgültig festgestellt. Die Race-Clinic ist berechtigt, in speziellen Einzelfällen und bei Sonderaufträgen, Anzahlungen vom Aufraggeber zu verlangen. Vorschüsse, Anzahlungen usw. werden von der Race-Clinic schriftlich bestätigt und der Endsumme der Abschlussrechnung entgegengestellt und verrechnet.

§ 4 Überlassene Unterlagen und Datensätze

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserstellung und Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie Kalkulationen, Zeichnungen, Schaltpläne, Software etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, insbesondere Firmen oder Personen, welche in dem gleichen Tätigkeitssektor arbeiten. Eine anderweitige Nutzung oder Freigabe bedarf ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung. Nimmt die Race-Clinic denn Auftrag des Bestellers, Geschäftspartners usw. nicht innerhalb der Frist von §2 an, sind diese von uns zum Auftrag gehörenden Unterlagen unverzüglich zurückzusenden und wenn in digitaler Form vorliegend unwiderruflich zu löschen. Sollten Datensätze als Einzelposition oder auch in einem gesamten Umbau, Umbausatz von uns der Race-Clinic geliefert werden oder enthalten sein, erteilen wir dem Käufer, Besteller, Händler, Geschäftspartner ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht, d.h. er darf diese weder kopieren noch Dritten zugänglich machen, denn die Race-Clinic besitzt darauf das uneingeschränkte Urheberrecht. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf unserer besonderen und schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese unsere Nutzungsrechte haftet der Käufer bzw. Verursachen in voller Höhe des Wertes des von uns bereit gestellten Datensatzes für den daraus entstandenen Schaden an unserem Verlust und Imagenachteil, des Weiteren behalten wir uns im Nachgang rechtliche Schritte vor.

§ 5 Lieferung und Versand

Der Kunde trägt mit seiner Bestellung die Versandkosten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich mit uns im Vorab vereinbart wurde. Kosten für Verpackung beaufschlagen wir immer dann, wenn es nach unserer Beurteilung außergewöhnlichem Schutz der Ware bedarf, oder die Verpackung das Regelmaß an Größe überschreitet, oder eine spezielle Verpackungsform vom Kunden explizit gewünscht wird. Die Race-Clinic wählt den Versandbetrieb nach eigenem Ermessen. Eine besondere Versandart oder Versandbestimmung, muss der Kunde für jede Bestellung unmissverständlich, schriftlich und im Vorab mit der Bestellung angegeben. Bei Lieferhindernissen, höherer Gewalt, Streik etc., behält sich die Firma Race-Clinic das Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fälle ausgeschlossen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist
Erst dann berechtigt, wenn die Race-Clinic schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden (Adressat), spätestens mit Verlassen der Firma, Lager, Übergabe im Versandshop die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Empfänger (Kunden, Adressaten) über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Kunden, Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft an Ihn über. Eine Zusatzversicherung gegen Transportschäden, welche den Normwert der Versandart des Versandbetreibers im Regelfall übersteigt, erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht immer zu Lasten des Empfängers.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand, die Sache, Leistung bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden und zusätzlichen Forderungen einschließlich aller Kosten, das Eigentum der Race-Clinic. Soweit der Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung,  Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Gegenstandes an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der Race-Clinic unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer, Besteller die gelieferte Sache, Leistung sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, er hat diese ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer, Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Race-Clinic die Versicherung auf Kosten des Käufers, Verursachers abschließen und den Kunden kostenpflichtig belasten. Wird die gelieferte Ware, Sache oder im Fahrzeug verbaute Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei einer Pfändung, hat uns der Kunde sofort schriftlich Meldung zu leisten und alle Informationen auf unseren Eigentumsvorbehalt an Dritte mitzuteilen. Auch ist uns jede Änderung der Anschrift oder des Standortes der gelieferten oder verbauten Sache unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, Verursachers.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Mit dem Kauf gebrauchter Waren, Rennsportartikel jeglicher Art ist eine Gewährleistung unsererseits generell ausgeschlossen. Ausnehmend vom Vorgenanntem wird Gewährleistung nach Maßgabe folgender Vereinbarungen geleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt in Anwesenheit des Spediteurs, Postzustellers auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung muss sich der Kunde, Adressat sofort vom Transporteur, Zusteller schriftlich bescheinigen lassen. Verpackungen und Versandpapiere sind aufzubewahren und uns inklusive der Beschädigungsbestätigung schriftlich mitzuteilen besser noch fotografisch zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt auf Mangel, Falschlieferung, Mengenabweichungen und dergleichen sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 3 Tagen mitgeteilt werden, bei Kaufleuten innerhalb von 24 Stunden. Garantie und Umtausch erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. Dies erfolgt nur dann, wenn die Ware in der Originalverpackung inklusive der Rechnung bzw. des Lieferscheins an die Race-Clinic unverzüglich, in angemessener Weise und franko zurück gesandt wird. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen oder uns gesondert schriftlich zuzustellen. Bei einem Mangel hat die Race-Clinic das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung oder Nacharbeitung. Hat der Kunde bei Geltendmachung von Mängeln den Kaufpreis noch nicht beglichen, kann die Nachbesserung von der Zahlung eines angemessenen Teils des Kaufwertes von uns erhoben werden. Misserfolg der Nachbesserung nach dreimaligem Versuch, in angemessener Zeit und Gelegenheit, muss zu Gunsten der Race-Clinic bestanden haben, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl in adäquater und angemessener Weise und Höhe Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.  Räumt der Kunde die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht ein, verliert er den Anspruch auf Gewährleistung vollständig. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Unsachgemäße Benutzung und Lagerung, Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten und abgeschlossenen Bauteilen haben den Ausschluss  von Gewährleistungsansprüchen zur Folge. Austauschteile übergehen in das Eigentum der Race- Clinic. Mängel einzelner Teile der Lieferung berechtigen nicht die Beanstandung des gesamten Lieferumfangs, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Gesamtlieferung für den Kunden nicht nutzbar ist.

§ 9 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche an uns im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Diese sind ferner auf den Wert der gelieferten Ware bzw. auf den gelieferten Vorzustand des Objektes zurückzuführen und beschränkt.

§ 10 Pfandrecht

Der Kunde gewährt der Race-Clinic ein vertragliches Pfandrecht an den Objekten, Artikeln, welche der Kunde an uns zum Zweck der Auftragsdurchführung übergibt.

§ 11  Abnahme

Mit der Übernahme gilt das Fahrzeug und/oder die Teile, der Artikel als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert und verbaut. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder der Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.

§ 12 Werbung

Die Race-Clinic ist berechtigt in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Kunden hergestellte Sache zu veröffentlichen.
In unserem Namen darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung mit Wort oder Bildmaterial geworben werden. Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnung, Abbildung, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere behalten wir uns vor jederzeit Änderungen vor, die dem technischen Fortschritt dienen.

§ 13 Betriebserlaubnis und Inbetriebnahme

Die Race-Clinic ist auf die Optimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Antriebs- und Kraftübertragungselementen spezialisiert. Elektronische Änderungen sowie mechanische Maßnahmen sind einbeziehend in dieses Tätigkeitsfeld und es ist ausdrücklich zwischen Veränderungen für den Motorsport und der straßentauglichen Inbetriebnahme zu unterscheiden. Sofern durch uns im Rahmen unserer Handlungen, Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Art und Weise in Baugruppen erfolgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen. Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich vorher auf diesen Umstand hin, auf Wunsch bieten wir entsprechende Einholung von Genehmigungen an. Es ist jedoch ausschließlich Aufgabe des Kunden bzw. Fahrzeughalters, sich über die Genehmigungspflichtigkeit unserer Leistungen vorab bei den entsprechenden Zulassungsbehörden zu informieren und dort gegebenenfalls die erforderliche Zustimmung einzuholen. Für das Bestehen der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultierenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis übernehmen wir keine Haftung. Angebotene Artikel und Leistungen auf unseren Webseiten sind speziell mit dem Verweis auf diesen unter §13 stehenden Aspekt gekennzeichnet und wir informieren jeden Kunden, Käufer vor Tätigung persönlich in Wort oder auf ausdrücklichen Wunsch auch schriftlich.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

für unsere Produkte und Leistungen ist der Hauptsitz der Race-Clinic 09116 Chemnitz in Sachsen. Der Gerichtsstand ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen das Amtsgericht Chemnitz.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen der Race-Clinic und dem Kunden bzw. Partnern einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder Teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hier eine Gesetzeslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.